Jörg M. Sommer Experte Fahrsicherheit

Instruktor und Haftpflichtversicherung

Im folgenden Beitrag werden die Bedeutungen und Notwendigkeiten einer Haftpflichtversicherung für Fahrsicherheitsinstruktoren / Instruktoren / Moderatoren aus Versicherungssicht erläutert:

Eine Haftpflichtversicherung ist für freiberufliche Instruktoren / Moderatoren von entscheidender Bedeutung, da sie sowohl bei Eigenverschulden als auch bei fremdverschuldeten Vorfällen umfassenden Schutz bietet.

Sie umfasst typischerweise die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus der beruflichen Tätigkeit entstehen können, einschließlich Ansprüchen auf Schadensersatz, die aufgrund von fahrlässigem Verhalten erhoben werden.

Im rechtlichen Kontext bezeichnet Selbstverschulden die Verursachung von Schäden durch Handeln oder Unterlassen, beispielsweise durch unzureichende Sicherheitsunterweisungen oder fehlerhafte Anweisungen.

Eine geeignete Haftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die Haftungsansprüche und schützt den Instruktor / Moderator vor finanziellen und rechtlichen Folgen. Ausgenommen kann davon sein ein grob fahrlässiges Verhalten, was letztendlich Sachverständige bewerten und Gerichte entscheiden. Siehe dazu mein Vortrag „Cura palliativa, es war wie im Krieg, 19 Verletzte und ein Toter in meinen Armen.“

In der Haftpflichtregulierung ist festzustellen, dass Instruktoren und Moderatoren, die über keine adäquate Versicherung verfügen, potenziell der Gefahr ausgesetzt sind, als fahrlässig oder unprofessionell eingestuft zu werden. Solch eine Einstufung kann gravierende rechtliche und finanzielle Implikationen nach sich ziehen, die sowohl zivilrechtliche Haftungsansprüche als auch mögliche strafrechtliche Konsequenzen umfassen können. Diese Thematik erstreckt sich ebenfalls auf Agenturen / Dienstleister, die entweder keine Versicherung oder eine unzureichend belastbare Versicherungspolice aufrechterhalten. Daher erweist sich die regelmäßige Validierung der Versicherungsschutzmaßnahmen als unerlässlich, um rechtliche Sicherheit und den Schutz vor finanziellen Nachteilen zu gewährleisten.

Im Schadensfall besteht die Gefahr, dass der Instruktor / Moderator persönlich haftbar gemacht wird, was potenziell erhebliche wirtschaftliche Verluste zur Folge haben könnte.

Außerdem könnte das Fehlen einer Versicherung das Vertrauen von Kunden beeinträchtigen und zu langfristigen negativen Auswirkungen auf die berufliche Reputation führen.

Falls Instruktoren / Moderatoren im Rahmen eines Unternehmens tätig sind, kann die Absicherung über eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens erfolgen, wie es bei uns beim OFFROADWERK somit beispielsweise bei der Gothaer Versicherung der Fall ist.

Zusätzlich besteht für freiberufliche Instruktoren / Moderatoren häufig das Risiko der Scheinselbstständigkeit, was weitere rechtliche und steuerliche Überlegungen erfordert. Zum Thema Scheinselbstständigkeit: Dazu hier mehr.

Fazit
Zusammenfassend ist der Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung für freiberufliche Fahrsicherheitsinstruktoren / Instruktoren / Moderatoren unerlässlich, um sowohl den rechtlichen Anforderungen zu genügen als auch die eigene finanzielle Sicherheit und die ihrer Teilnehmer zu gewährleisten.

Als Sachverständiger im Veranstaltungswesen kann ich eine fachliche und juristische Einschätzung zu diesem Thema geben. Jedoch ohne Rechtsberatung, was unserer Rechtsvertretung Kanzlei Jung aus Bonn obliegt. In fachlichen Angelegenheiten zum Thema Versicherung steht unser Berater Rainer Sowirth zur Verfügung. In steuerlichen Angelegenheiten empfehlen wir die Kanzlei Eich & Armann aus Köln.

Autor: Jörg Sommer