FAQ
Deine Fragen unsere Antworten. Die FAQs gehören zu unseren AGB.
Allgemein
Damit Sie zeitnah über Aktualisierungen und Termine informiert werden können, benötigen wir bitte Ihre vollständigen Daten, unter anderem Ihre Mobilrufnummer und E-Mail-Adresse.
Diese Daten werden bei uns vertraulich behandelt und bleiben ausschließlich bei uns.
Sie erreichen uns unter der Rufnummer +49 2181 8199497.
Grundsätzlich erfolgt die nachweisliche Kommunikation vor allem für die Terminvereinbarung per E-Mail über email@offroadwerk.de.
Aus Gründen des Datenschutzes erfolgt keine Kommunikation über SMS oder WhatsApp.
Rallye-Fahrten mit Armin Schwarz. Fahrzeugpräsentationen und Fahrtrainings, unter anderem mit dem Magazin „OFF ROAD“. Off Road Messen, Euro-Truck-Trail, GORM und große Firmenveranstaltungen mit Abendprogramm, u. a. mit den Coyote Ugly Girls.
Offroad am Nürburgring ist als Marke unter der Firma PLANORG eigenständig am Nürburgring tätig. Inhaber der Marke ist Jörg M. Sommer.
Es gibt zwar zwei Möglichkeiten am Nürburgring Offroad zu fahren, aber nur ein Original, dies sind wir Offroad am Nürburgring. Wir fahren im Outdoor & Offroad Center am Nürburgring, direkt an der Grand-Prix-Strecke, an der Müllenbachschleife in Müllenbach.
Die Marke „Offroad am Nürburgring“ lebt Jörg M. Sommer seit 2000 mit der Gründung des „Projektbüros Offroad am Nürburgring“, mit immer neuen Ideen, mit dem Ohr am Markt und in der Szene. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Grundstein in Sachen professionelles Offroad am Nürburgring gelegt. Zudem mit dem Outdoor & Offroad Center am Nürburgring in Müllenbach.
- Erlebnis
- Motorsport
- Fahrschule
- Fahrsicherheitstraining
- Fahrtraining
- Training
- Coaching
Wir sind berechtigt, Foto-, Ton- und Filmmaterial aufzunehmen und hierüber allein und unentgeltlich zu verfügen sowie zu veröffentlichen. Sollte dies von Ihnen nicht gewünscht sein, ist uns dies bitte davor mitzuteilen. Bei jeder Veranstaltung weisen wir vorher ausdrücklich darauf hin. Je nach Veranstaltung ist dies ein grundsätzlicher Punkt, der auch in der Enthaftungserklärung aufgeführt und unterzeichnet wird.
Sollten Sie selbst Fotos oder Filme aufnehmen, teilen Sie dies bitte Zuschauern und Event-Teilnehmern mit.
Unsere Bilder, Fotos und Grafiken sind von iStock, Fotolia, von unseren Partnern, aus eigener Produktion und von Mitarbeitern.
Mit Ihrer Anmeldung und Teilnahme an unseren Veranstaltungen, Kursen, Erlebnissen usw. erklären Sie sich mit dem Fotografieren und Veröffentlichen der Bildnisse nach § 22 KunstUrhG einverstanden. Sie wünschen dies nicht, so ist uns dies vorher bitte schriftlich mitzuteilen.
Die Kostenübernahme von Beherbergungsleistungen bei Verschiebung eines Termins ist ausgeschlossen.
Offroad am Nürburgring oder die PLANORG übernimmt keinerlei Kosten.
Wir haben für unsere Fahrevents in den jeweiligen Fahrgeländen individuelle Sicherheitskonzepte, die ständig kritisch überprüft werden.
Dies beinhaltet auch die Veranstaltungssicherheit, die Fahrsicherheit, Medizin- und Sicherheitstechnik.
- Mindestalter 21 Jahre
- PKW-Führerschein muss mitgeführt werden
- Normale psychische und physische Verfassung
- Nicht geeignet für Personen mit Rückenproblemen und Schwangere
- Alkoholgrenze 0,0 Promille
- Unterschriebener Haftungsausschluss
- Sicherheitseinweisung
- Deutsche Sprache
Jeder Teilnehmer, Besucher, Gast, Zuschauer, Fahrer und Beifahrer haftet für alle Schäden, die von ihm vorsätzlich, fahrlässig oder in Folge eines Fahrfehlers verursacht werden.
Ebenso haftet der Fahrer für Schäden, die dann entstehen, wenn den Anweisungen des Fahrtrainers oder Instruktors nicht Folge geleistet wurde und dadurch ein Schaden am Fahrzeug oder im Gelände entstanden ist.
Hierunter fallen insbesondere auch Schäden an Equipment und an den Fahrzeugen, z.B. durch Unfallschäden und Schäden in Folge unsachgemäßer Bedienung der Fahrzeuge.
Im Kontext der digitalen Wirtschaft und des allgegenwärtigen Zugangs zu Bewertungsplattformen und sozialen Medien stehen Unternehmen wie auch wir vor der Herausforderung, eine Vielzahl von Kundenmeinungen und Bewertungen zu managen.
Besonders negative Bewertungen, die oft emotional und subjektiv geprägt sind, stellen eine besondere Herausforderung dar. Dennoch ist es aus demokratischen Gründen unabdingbar, dass wir als Unternehmen solche nicht berechtigten negativen Bewertungen und Beschwerden aushalten.
Zunächst lässt sich festhalten, dass die Möglichkeit der Meinungsäußerung ein fundamentales Prinzip demokratischer Gesellschaften darstellt. Die Meinungsfreiheit ermöglicht es Individuen, ihre Erfahrungen und Ansichten öffentlich zu teilen, was zu einer pluralistischen und dynamischen Diskussionskultur beiträgt.
Unternehmen profitieren von dieser Diskussionskultur, da sie wertvolle Rückmeldungen erhalten, die zur Verbesserung ihrer Dienstleistungen und Produkte genutzt werden können. Selbst unberechtigte negative Bewertungen können Hinweise auf potenzielle Schwachstellen oder Missverständnisse geben, die adressiert werden sollten. In jeder Beschwerde oder einer negativen Bewertung sehen wir als PLANORG und seine Marken eine Chance.
Aus demokratietheoretischer Perspektive sind negative Bewertungen Ausdruck der individuellen Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Unternehmen agieren innerhalb eines Systems, das diese Werte hochhält, und müssen daher auch die Herausforderungen akzeptieren, die damit einhergehen. Die Akzeptanz von Kritik – auch wenn sie unberechtigt erscheint – ist ein Zeichen der Reife und Professionalität eines Unternehmens. Es zeigt, dass das Unternehmen in der Lage ist, mit den Mechanismen einer offenen Gesellschaft umzugehen, und sich ihrer Verantwortung als Akteur innerhalb dieser Gesellschaft bewusst ist.
Wir pflegen eine sachliche und faktische Richtigstellung. Unsere Richtigstellungen sind beweisbar, klar, präzise und respektvoll formuliert, um die eigene Sichtweise darzulegen, ohne in Konfrontation oder Polemik zu verfallen. Dies unterstreicht die Professionalität und Integrität eines Unternehmens im Umgang mit Kritik.
Ein solches Vorgehen signalisiert Transparenz und Verantwortungsbewusstsein und trägt dazu bei, das Vertrauen der Kunden, des Teilnehmers, in das Unternehmen zu stärken. Es wird zudem verdeutlicht, dass das Unternehmen Kritik ernst nimmt und konstruktiv damit umgeht, ohne dabei die eigene Position aufzugeben.
Letztlich muss anerkannt werden, dass es unmöglich ist, allen Teilnehmern gleichermaßen gerecht zu werden. Individuelle Präferenzen und Erwartungen variieren erheblich, und es wird immer Personen geben, die mit den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen nicht vollständig zufrieden sind. Eine realistische und pragmatische Haltung gegenüber Kritik – verbunden mit einer professionellen und sachlichen Reaktion – ist daher unerlässlich für die langfristige Reputation und den Erfolg eines Unternehmens.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Unternehmen unberechtigte negative Bewertungen und Beschwerden aushalten müssen, da dies ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Diskussionskultur ist. Eine sachliche und faktenbasierte Richtigstellung unterstreicht die Professionalität im Umgang mit Kritik und trägt zur Vertrauensbildung bei, während die Anerkennung der Unmöglichkeit, allen gleichermaßen gerecht zu werden, eine realistische und reife Unternehmenshaltung widerspiegelt.
Gesamtheitlich über alle unserer Marken sind wir mit unseren Bewertungen zwischen 4,7 und 4,9 zufrieden.
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein https://www.verbraucher-schlichter.de
§ 9 dAGB Äußerungen: Der Gast, der Teilnehmer, der Besucher, unterlässt jegliche Negativäußerung gegenüber Dritten im Hinblick auf die Erlebnisse, der PLANORG und deren Marken sowie über die Mitarbeiter. Im Fall einer Beschwerde ist diese unverzüglich vor Ort an die Leitung zu richten oder schriftlich an den Geschäftsführer Jörg M. Sommer zu adressieren. Negativäußerungen und üble Nachrede nach § 186 mit dem Anschein der Rufschädigung bringen wir zur Anzeige.
Zum Thema Gutschein und Ticket
An Deinem Fahrtermin muss Dein Gutschein gültig sein.
Deinen Gutschein kannst Du zum Beispiel bei Jochen Schweizer oder mydays verlängern.
Bitte bringe Deinen original gültigen Gutschein mit. Solltest Du diesen nicht dabeihaben, sind wir mittlerweile angehalten, den Betrag vorab in bar vor Ort einzuziehen, bis uns Dein Gutschein vorliegt und die Abrechnung mit dem Portalbetreiber erfolgt ist.
Die Einlösefrist unserer Tickets beträgt ein Jahr nach Kaufdatum und kann nicht in Teilbeträgen eingelöst oder zurückerstattet werden.
Nach einem Jahr haben Sie die Möglichkeit, Ihr Ticket für jeweils ein Jahr kostenpflichtig für 30 € verlängern zu lassen.
Die Offroad Challenge wird nicht mehr angeboten.
Käufer mit diesem Ticket melden sich bitte unter email@offroadwerk.de mit dem Betreff „Nicht mehr im Programm“.
Die Offroad-Erlebnisse, die nicht mehr im Angebot enthalten sind, werden nicht rückerstattet. Hierzu hat der Käufer die Möglichkeit, ein anderes Offroad-Erlebnis zu wählen.
Mitfahrer sind selbstverständlich möglich und sind bitte über unser Ticketshop als Wertgutschein „Beifahrer Ticket kaufen“ zu erwerben.
Bis zu drei Beifahrer pro Fahrzeug sind möglich.
Darüber erhalten Sie ein Erlebnis-Ticket mit einem Gutschein-Code, den Sie bitte bei dem Einlösen des Erlebnisses mit dabeihaben. Ansonsten können wir Ihr Erlebnis nicht durchführen.
Trotzdem berücksichtigen Sie bitte das Gültigkeitsdatum.
Bei Ihrem Portal, wo Ihr Gutschein erworben wurde, kann Ihr Gutschein verlängert werden.
Bei Umbuchungen, Bearbeitungen von Rechnungen, falschen Überweisungen sowie Recherchen von Transaktionen, in Verbindungen mit Gutscheinen und Tickets, behalten wir uns je nach Bearbeitungsfall vor, dies mit einer Pauschale von 30 € zzgl. der Bankkosten, in Rechnung zu stellen.
Solange wir Termine zur Verfügung stellen, erfolgt somit keine Rückzahlung unserer Tickets.
Im besonderen Fall kann eine Rückzahlung aus Kulanz erfolgen, wobei vom Bruttobetrag 30 % abgezogen bzw. einbehalten wird.
Sollte ein gekauftes Erlebnis nicht mehr im Portfolio geführt werden, wird das gekaufte Erlebnis in ein gleichwertiges Offroad-Erlebnis gewandelt.
Thema Dein Termin
Ergänzend zu unseren E-Mails finden sich seit dem 6.10.2022 alle Infos rund um das Thema Termin hier auf dieser Seite Terminhinweise.
Beginnend mit den Monaten November bis April beeinflusst das Wetter durch Frost, Schnee und mehr Regen erfahrungsgemäß die Terminsicherheit. Termine in diesem Zeitraum können vermehr aufgrund der Fahrsicherheit verschoben werden. Trotzdem bieten wir in diesem Zeitraum Termine an, da es häufig auch zu diesen Jahreszeiten möglich war, Offroad-Termine wahrzunehmen. Erfahrungsgemäß wird es ab April terminsicherer. Bitte beachte dies bei Deiner Terminwahl.
Du erhältst per E-Mail, bis zu zwei Tage vorher, eine nochmalige Terminbestätigung von uns zu Deinem Fahrerlebnis und eine Wegbeschreibung als pdf-Anlage.
Beispiel: Dein Fahrtermin ist am Samstag, somit erhältst Du am Donnerstag bis 22 Uhr eine E-Mail von uns. Solltest Du diese E-Mail und / oder Wegbeschreibung nicht erhalten, melde Dich bitte frühzeitig unter email@offroadwerk.de
Nur Terminbestätigungen und Terminhinweise von uns, mit dem Absender email@offroadwerk.de, sind für Dich maßgeblich.
Nachdem Du unsere E-Mail erhalten hast, wirst Du bitte aufgefordert, den Erhalt per E-Mail zu bestätigen, damit wir sichergehen können, dass Dir alle Informationen vorliegen.
Deine Terminverschiebung erfolgt bitte nur schriftlich an email@offroadwerk.de. Nur wenn Du von uns eine Antwort darauf erhalten hast, ist der Vorgang somit eingegangen und bearbeitet. Solltest Du nach Deiner E-Mail, nach 48 Stunden, keine Antwort erhalten haben, erinnere uns bitte an Deine Terminverschiebung.
In der Regel bedarf es am Montag Deiner Absage, wenn am Samstag oder Sonntag Dein Termin ist. Somit fünf bis sechs Tage vorher. Dann haben wir noch die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer einzubuchen.
Erfolgt Deine Absage später, versuchen wir, einen Teilnehmer von der Warteliste zu aktivieren. Sollte dies nicht möglich sein, verliert leider Dein Gutschein / Ticket seine Gültigkeit und kann nicht mehr eingelöst werden.
Dein Gutschein / Ticket kann auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden, damit Dein Gutschein / Ticket möglicherweise seine Gültigkeit nicht verliert.
In der Regel bedarf es am Montag Deiner Absage, wenn am Samstag oder Sonntag Dein Termin stattfindet. Somit fünf bis sechs Tage vorher. Dann haben wir noch die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer einzubuchen.
Erfolgt Deine Absage später, versuchen wir, einen Teilnehmer von der Warteliste zu aktivieren. Sollte dies nicht möglich sein, verliert leider Dein Gutschein / Ticket seine Gültigkeit und kann nicht mehr eingelöst werden.
Dein Gutschein / Ticket kann auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden, damit Dein Gutschein / Ticket möglicherweise seine Gültigkeit nicht verliert.
- Bei Naturgewalten: Sturm, Hagel, Blitzschlag, Blitzeis, Glatteis, Erdsenkung, Erdrutsch, Starkregen.
- Sturm bzw. ab einer Windstärke 6 auf einer Skala von 1 bis 12.
- Bei Vorhersage von anhaltendem Regen ab 0,2 mm/h am Veranstaltungstag.
- Wenn der Winterdienst auf den Nebenstrecken am Nürburgring eingestellt wird.
- Bei Temperaturen im Frostbereich oder unter 10°C.
- Wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
- Bei bestimmten Großveranstaltungen am Nürburgring.
- Bei kurzfristigen Änderungen von Großveranstaltungen.
- Bei kurzfristigen zusätzlichen Veranstaltungen vom Nürburgring.
Wenn Du als Teilnehmer nicht pünktlich erscheinst und somit von Beginn an nicht die Sicherheitseinweisung mitbekommst, können wir Dich leider aus Gründen der Sicherheit und Versicherung nicht fahren lassen. Dein Ticket / Gutschein verliert damit seine Gültigkeit. Beispiel: Dein Fahrtermin ist um 12 Uhr. Bitte erscheine 30 Minuten vor Deinem Termin, somit um 11 Uhr 30.
Ein Termin kann auch mal kurzfristig abgesagt werden. Bei umfangreichen Reisen zu uns empfehlen wir, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Den aktuellen Status Ihres Termins, ob dieser abgesagt bzw. verschoben wird, finden Sie unter der Seite Terminhinweise.
Aufgrund von extremen Auslastungen und temporären Starkbuchungen wie z. B. vor Weihnachten kann es zeitweise dazu kommen, dass Ihnen kein freier Termin angezeigt wird.
In diesem Fall bitten wir um etwas Geduld, bis zusätzliche Termine eingestellt sind. Bis dahin bitten wir Sie, unser Kalendersystem in Ihrem jeweiligen Erlebnis zu beobachten.
Bei höherer Gewalt wie: Sturm, Hagel, Blitzschlag, Blitzeis, Glatteis, Erdsenkung, Erdrutsch, Starkregen usw. kann aus Sicherheitsgründen das Fahrerlebnis, auch während der Aktionen, abgesagt werden.
Bei Vorhersage von anhaltendem Regen am Veranstaltungstag wird der Termin verschoben.
Wir bitten um Verständnis, dass die Auswahl der gefahrenen Geländemodule und Sektionen je nach vorherigen Witterungsverhältnissen variieren kann.
Ab einer Windstärke 6 auf einer Skala von 1 bis 12 werden keine Fahrten aufgrund der Sicherheit stattfinden. Bei plötzlich auftretendem Wind ab der Stärke 6 werden die Fahrten unterbrochen oder abgebrochen.
Bei Abbruch der Fahrt verliert der Gutschein, das Ticket, bedauerlicherweise seine Gültigkeit. Eine Wiederholung der Fahrt ist leider nicht möglich.
UPDATE 2.8.2019
Wenn wir aufgrund einer schlechten Wettervorhersage vorsorglich die Offroad-Fahrten verschieben, erhalten wir immer öfter Aussagen wie „bei mir ist schönes Wetter“, „meine Wetter-App sagt keinen Regen“, und so weiter.
Wir orientieren uns an drei professionellen Wettervorhersagen: Daraus entscheiden wir, ob die Fahrten aus Gründen der Sicherheit stattfinden. Aktuell ist es so, dass das Wetter innerhalb von 24 Stunden massiv umschlagen kann. Wir haben uns früher auf eine Vorhersage von sieben Tagen verlassen können. Dies hat sich bis zu zwei Tage verkürzt. Mittlerweile betrachten wir das Wetter im 24-Stunden-Takt.
Dazu auch ein Podcast Beitrag https://soundcloud.com/joeergmsommer/wann-sagst-du-eine-veranstaltung-ab
Eine Woche vor dem Termin beobachten wir die Wettervorhersagen der Anbieter: Deutscher Wetterdienst, Weather, Wetter Online und Meterologisk Institut.
Erscheinen Sie als Fahrer zum Termin nicht pünktlich und können somit nicht an der Sicherheitseinweisung vollständig teilnehmen, dürfen wir Sie aus Gründen der Sicherheit und aus Versicherungsgründen nicht fahren lassen. Das Ticket, der Gutschein, verliert damit seine Gültigkeit.
Unternehmenskultur
Mit Beginn der Militärausbildung 1986 war es eine Aufgabe, mit Geländefahrzeugen und Lkws bestimmte Spezialkräfte der Bundeswehr zu erreichen.
Aus der beruflichen Anforderung, sich im Gelände fahrtechnisch zu bewegen, wurde zunächst ein Hobby.
Seit 2000 mit der Marke OFFROAD AM NÜRBURGRING und zwischenzeitlich mit dem OFFROADWERK, ist es die berufliche Selbstverwirklichung geworden.
Seitdem hat sich Jörg M. Sommer auf die Fahrzeuggruppe SUV, Geländewagen und Pickup spezialisiert. In diesem Rahmen berät und begleitet er Foto-, Video- und Filmproduktionen. Dabei führt er Test- und Versuchsfahrten mit dem SUV, Geländewagen und Pickup im Bereich Offroad sowie Onroad für Erprobungsprojekte und Erprobungsfahrten durch.
Jörg M. Sommer ist auch bekannt als “der Irre Hausmeister mit dem Renntaxi Offroad am Nürburgring“.
Weitere Infos zu Jörg M. Sommer unter Fort- und Weiterbildung Offroad.
Persona non grata
Teilnehmer, Kunde, Besucher, Zuschauer, … ist nicht erwünscht, wenn sich dieser nicht respektvoll, wertschätzend und höflich anderen Menschen gegenüber verhält. Unabhängig vom Geschlecht, Nationalität, Religion oder politischen Einstellung.
Dies gilt auch in der Kommunikation am Telefon oder im Schriftverkehr mit meinen Mitarbeitern und externen Dienstleistern.
Somit behalte ich mir als Geschäftsführer vor, Menschen auszuladen und als Persona non grata ein Hausverbot zu erteilen.
Jörg M. Sommer
Gründer, Inhaber und CEO
Compliance & Menschenrechte
Die Unternehmenskultur von OFFROADWERK, Offroad am Nürburgring und Motorrad am Nürburgring wird gelebt von gegenseitiger Wertschätzung, Respekt und Höflichkeit.
Jörg M. Sommer
Gründer, Inhaber und CEO
Deine Frage ist nicht dabei?
Dann kontaktiere gerne unser Customer Care Team per E-Mail an email@offroadwerk.de oder per Telefon unter +49 157 71964481