Jochen Schweizer / Mydays, Teilnahmevoraussetzungen und Nachberechnung 

Seit dem 29.10.2024 gibt es seitens von Jochen Schweizer und Mydays-Gutscheinen, bedingt durch eine gesetzliche Regulierung, eine verschärfte Regelung.

Teilnehmer, die einen Gutschein oder ein Erlebnisticket von Jochen Schweizer oder Mydays nutzen möchten, sind verpflichtet, ihren Wertgutschein oder Erlebnisgutschein vorab eigenständig in ein gültiges Erlebnisticket für das jeweilige Erlebnis und einen konkreten Termin umzuwandeln.

Maßgeblich ist ausschließlich ein zum Zeitpunkt der Teilnahme gültiges, korrekt gebuchtes Erlebnisticket.

Sofern bei der Prüfung vor, am Veranstaltungstag, oder danach festgestellt wird, dass kein gültiges Erlebnisticket vorliegt, der Gutschein nicht ordnungsgemäß umgewandelt wurde oder die Teilnahmevoraussetzungen gemäß den Vorgaben von Jochen Schweizer / Mydays und unseren nicht erfüllt sind, sind wir berechtigt, die Teilnahme kostenpflichtig nachzuberechnen oder die Teilnahme zu verweigern.

Im Falle einer Nachberechnung erfolgt eine Rechnungsstellung an den Teilnehmer mit einer Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum. Für den hierdurch entstehenden zusätzlichen Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 50 €. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


Eingelöst bedeutet bei uns nur, dass Deine Daten für Dein Einlösen des Erlebnisses bei uns vorliegen. Wir haben keinen direkten Einblick, wann Dein Gutschein gekauft wurde. Somit haben wir auch keine Kenntnis davon, wie lange Dein Gutschein gültig ist. Auf die Gültigkeit sowie Verlängerung haben wir keinen Einblick und keinen Einfluss. Auch ist der Gutschein von uns noch nicht abgerechnet. Erst wenn Du mit Deinem Gutschein oder Ticket bei uns warst, also das Erlebnis durchgeführt wurde, erst dann rechnen wir mit dem Portalbetreiber ab.


Seit November 2024 gilt eine erweiterte Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche vorsieht, dass Gutscheine von Plattformbetreibern wie Jochen Schweizer, Mydays und anderen, die am Tag der Inanspruchnahme zum entsprechenden Termin nicht mehr gültig sind, dem Teilnehmer beziehungsweise Kunden zum aktuellen Preis des Erlebnisses in Rechnung gestellt werden. Beispielsweise nimmt ein Kunde von Plattformbetreiber X mit einem Gutschein für das Erlebnis „Offroadfahren am Nürburgring“ am Sonntag teil, löst somit seinen Gutschein bei uns ein, und unsere Buchhaltung stellt am Montag fest, dass der Gutschein nicht mehr gültig ist, so wird dem Teilnehmer am Dienstag eine Rechnung zugesandt, die innerhalb von sieben Tagen zu begleichen ist. Bei Nichtzahlung nach sieben Tagen wird ein gerichtlicher Mahnbescheid veranlasst. Sollte der Plattformbetreiber nachträglich die Auszahlung an uns vornehmen, beispielsweise durch eine rückwirkende Verlängerung der Gutscheingültigkeit, wird der hierfür überwiesene Betrag dem Teilnehmer zurückerstattet. Daher obliegt es der Verantwortung des Kunden, des Teilnehmers, der das Erlebnis über die Plattform bucht, bei uns einlöst, sicherzustellen, dass sein Gutschein zum vorgesehenen Termin gültig ist.


Diese Teilnahmevoraussetzungen und Nachberechnungen gehören zu unseren AGB.