Katastrophenschutztraining

Expertenrat für Katastrophenschutz

Expertenrat Katastrophenschutzeinsätze ERK

Der Expertenrat für Katastrophenschutzeinsätze im Bereich Fahrzeuge und Training spielt eine entscheidende Rolle im Monitoring der deutschen Hilfsorganisationen. Dies zum Beispiel im Verbund von Feuerwehr, THW, DRK, Malteser Hilfsdienst und Johanniter für eine Beratung sowie Unterstützung des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Der Expertenrat unterstützt die Recherche und Konfiguration von Fuhrpark, somit Einsatzfahrzeugen und deren Equipment. Die Erstellung und Umsetzung von Fahrtrainings. Einsatz- und Szenarioübungen, zum Beispiel aus den Erfahrungen der Ahrtalkatastrophe und jüngster Waldbrände wie in Overath. Der Expertenrat legt der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag eine Bewertung zur realen Lage und praxisbezogenen Einsätzen vor.

Mitglieder des Expertenrats
Die Mitglieder des Expertenrates für effektiven Katastrophenschutz bestehen ausschließlich aus erfahrenen Kräften mit Einsatzerfahrungen in Katastrophengebieten aus den unterschiedlichen Hilfsorganisationen.

Wir, der Expertenrat für Katastrophenschutz-Einsätze, sind eine beratende Instanz, die Fachwissen und Expertise in den Bereichen des Katastrophenschutzes und der Notfallvorsorge zusammenbringt. Als Einsatzkräfte geben wir Empfehlungen und entwickeln Analysen sowie Strategien, um die Effektivität von Einsätzen im Katastrophenfall zu erhöhen.

Unsere Aufgaben können variieren, je nach Kontext und Organisation:

Beratung:
Ich berate Behörden und Organisationen in Fragen des Katastrophenschutzes, wie z. B. bei der Konfiguration von Fahrzeugen und der Auswahl von geeigneten Fahrttrainings. bzw. Fort- und Weiterbildung von Einsatzkräften.

Analysen:
Mit erfahrenen Experten analysiere ich die Risiken und Gefahren, die durch verschiedene Katastrophentypen entstehen können, um die richtigen Maßnahmen vorzuschlagen.

Empfehlungen:
Als Expertenteam geben wir Empfehlungen zur Verbesserung von verbesserten Maßnahmen, z. B. bei der Verwendung von Fahrzeugen.

Schulung:
Ich gebe Trainings für Einsatzkräfte im Bereich richtiges, sicheres Fahren in Katastrophenbereichen.

Beispiele für Institutionen und Akteure, die einen Expertenrat für Katastrophenschutz-Einsätze haben könnten:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Das BBK ist eine Fachbehörde des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und berät auch andere Bundes- und Landesbehörden.

Bundesländer: In vielen Bundesländern gibt es eigene Expertenräte oder Beratungseinrichtungen für Katastrophenschutz.

Hilfsorganisationen: wie ASB, DRK, Malteser, JuH und weitere können eigene Experten nutzen, um ihre Einsätze im Katastrophenfall zu optimieren.

Wissenschaftliche Institutionen: Universitäten und Forschungseinrichtungen können sich an der Expertise von Katastrophenschutzexperten beteiligen, um neue Ansätze zu entwickeln.

Private Organisationen: Auch private Unternehmen, die im Bereich Katastrophenschutz tätig sind, können auf meine Person zurückgreifen.

Die Arbeit eines Expertenrats für Katastrophenschutz-Einsätze ist entscheidend, um die Bevölkerung in Deutschland effektiv vor den Risiken durch Katastrophen zu schützen und um Menschen- und Tierleben zu retten.

Wer ist für die Aufgaben im Katastrophenschutz zuständig?
Für den Zivil- und Katastrophenschutz gelten laut Grundgesetz verschiedene Zuständigkeiten: Während der Bund die Aufgabe hat, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren („Zivilschutz“) zu schützen, sind die Länder für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten („Katastrophenschutz“) zuständig.

Wer hat im Katastrophenfall die Einsatzleitung?
Im Katastrophenfall sowie bei anderen Großschadensereignissen greifen besondere gesetzliche Regelungen; Die politisch verantwortliche Einsatzleitung hat dann meist der sogenannte Hauptverwaltungsbeamte (HVB), d. h. der Landrat oder Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt, inne. Hierzu bin ich ebenfalls beratend und einsatzmäßig vor Ort.

Wer darf den Katastrophenfall ausrufen?
Die Entscheidung, einen Katastrophenfall auszurufen, liegt bei den einzelnen Bundesländern – und nicht bei der Bundesregierung. Jedes Bundesland hat eigene gesetzliche Regelungen dafür, wann genau ein Katastrophenfall vorliegt. Typischerweise wird er bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen ausgerufen.

Jörg Sommer
‭+49 157 71964481‬

Fahrinstruktor Jörg Sommer auf dem Unimog U5023
Foto: Jörg Sommer auf dem neuen Unimog U5023


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